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Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 in Wiesbaden

Frankfurt, 4.03.2020

Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Mauritiusplatz in Wiesbaden

Kein Rollout von 5G-Mobilfunksendemasten
Keine Aushebelung  der Mitspracherechte der Bürger
Wahrung des Vorsorgeprinzips – Schutz des Lebens

Einen Tag vor der Anhörung im Landtag bezüglich der Gesetzesänderungen der hessischen Bauordnung (HBO) treffen sich mehrere Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen (Frankfurt, Taunus, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Dreieich) am 10.03.20 in Wiesbaden zu einer Kundgebung am Mauritiusplatz.

Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass durch die geplante Änderung der HBO, von der Bevölkerung nahezu unbemerkt, Tür und Tor für den Ausbau der 5G-Mobilfunktechnologie geöffnet wird, ohne an den gesundheitlichen Schutz der Bürger zu denken.

Laut den Bürgerinitiativen ist die gesundheitsschädigende Wirkung von elektromagnetischer Strahlung auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt bereits durch über 1.000 unabhängige Studien erwiesen.

Daher erfolgte durch die Bürgerinitiativen auch eine Eingabe/Petition an den Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen des Hessischen Landtags.

Die Grundlagen der Kundgebung und der eingereichten Petition im Detail ausformuliert:

Die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645)) eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll.

Dies sei eine weitere Umsetzung des hessischen Mobilfunkpaktes 2018, in dem sich die hessische Landesregierung verpflichtet hat, die Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G zu unterstützen.

Die Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen kritisieren die geplante Absegnung von 5G-Mobilfunksendemasten durch ein Standardgenehmigungsverfahren.
Einmal mit Typengenehmigung zugelassen, könnten die 5G-Sendeamasten ganz ohne weitere Baugenehmigung legal aufgestellt werden. Dadurch werden die Bürgermitspracherechte und Gesundheitsinteressen der Bürger missachtet.

Mit dieser Vorgehensweise verletze die hessische Landesregierung allerdings §3 und §13 der bisherigen Hessischen Bauordnung in der Fassung vom Juli 2018.

Diese lauten:
§ 3 Allgemeine Anforderungen:
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“(HBO a.F.).

„§ 13  Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen“ (HBO a.F.).

Überdies würde durch die geplante Änderung dem Bürger sein Mitspracherecht entzogen.

Da die Landesregierung mit der Einführung des §77a rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung, die in der alten HBO vorhanden sind, aushebeln würde.

Die Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften sowie öffentliche Bekanntmachungen, die in den Paragraphen §71 und §72 geregelt sind, würden bei den Typengenehmigungen nicht mehr gelten.

Die hessische Landesregierung handele mit der vorbehaltlosen Unterstützung der Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G, ohne die Gefährdung von Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen durch diese Technologie zu berücksichtigen.

Die jeweiligen Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen verlangen von den die Landtagsabgeordneten eine  Kehrtwende!
Die geplanten Gesetzesänderungen der HBO, die zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren für 5G und dem Ausschluss der Mitspracherechte der Bevölkerung dienen, sollen eine Absage erhalten.


Überdies solle die Einführung von 5G an sich gestoppt werden, solange die Unbedenklichkeit dieser Technologie nicht durch unabhängige Studien erwiesen ist.

Die Anhörung im Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen findet am Mittwoch, den 11.3.20 um 14:00 Uhr im hessischen Landtag statt. Die Anhörung ist öffentlich. Wer Interesse hat, kann sich anmelden, jedoch ohne Redemöglichkeit.

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Hessische Bauordnung 2018
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/181219_hbo_10.5.pdf

GesetzentwurfFraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung  Drucksache 20/1645  03. 12. 2019
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/01645.pdf

Text der Eingabe an den Landtag von der Bürgerinitiative Stopp 5G Frankfurt
https://occupyfrankfurt.net/wp-content/uploads/2020/03/eingabe-an-ausschuc39fwva-hbo.pdf

2. Antwort des Darmstädter OB Partsch auf Mail v. 30.12.19 in Zshg. mit „Dialog-Markt zur Zukunft des Mobilfunks in Darmstadt“ [20.11.19 | Centralstation], erneut mit meiner Replik im Anschluss

23.01.20 15:16

Sehr geehrter Herr Veil,

vielen Dank für Ihre Email vom 30. Dezember.

Ich will hier nur noch kurz antworten, da aus meiner Sicht die Argumente ausreichend austauscht sind:

– Der von Ihnen ausführlich zitierte Text ist klar als Vortragsmitschrift und Anhang gekennzeichnet. Er ist nicht Teil der Smart City Charta.

– Es ist ebenso klar gekennzeichnet, dass der Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung (Dialogplattform) im Vorfeld der Erstellung der Smart City Charta von einem Dritten gehalten wurde und dessen Meinung/Einschätzung widerspiegelt.

– Bei der Dialogplattform wurden offenbar bewusst vielfältige Sichtweisen einbezogen, um ein breites Meinungsbild zu erzeugen. Dies ist als Arbeitsgrundlage zu begrüßen und ohne Zweifel dem zu bevorzugen, innerhalb einer geschlossenen Meinungsblase immer nur Redner mit der gleichen Haltung zu Wort kommen zu lassen.

– Die Smart City Charta selbst hat die Aufgabe, Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu formulieren (also eigene Aussagen zu tätigen) und nicht, sich zu wo auch immer und wann auch immer getätigten Aussagen Dritter zustimmend oder ablehnend zu äußern.

– Schließlich ist der von Ihnen herangezogene Text in einer neutralen, nicht wertenden Sprache gehalten. Dies ist im wissenschaftlichen Diskurs vollkommen üblich und bedeutet bei in die Zukunft gerichteten Aussagen in keiner Weise, dass der Autor/Redner die Herbeiführung des benannten Szenarios zwingend wünscht oder positiv bewertet.

Ich sehe damit keine Notwendigkeit, sich noch vertiefter als ohnedies schon geschehen mit Herrn Roopa Mokka zu befassen, sondern empfehle, sich auf die Smart City Charta und ihre Inhalte zu konzentrieren. Sie ist der relevante Teil der Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Partsch

Oberbürgermeister

 

3. Mail an OB Partsch:

[Vorbemerkung: Auch diese Mail hinterfragt kritisch die Glaubwürdigkeit von Politikern – hier beispielhaft die des Herrn Partsch (Die Grünen) – bzgl. des offiziellen Konzepts: ‚Smart City Charta‘, das mit der geplanten Einführung des 5G-Standards engstens verwoben, da nur mit diesem zu realisieren ist. Zudem wird hier ein weiterer Schwerpunkt hins. möglicher gesundheitlicher Risiken gesetzt, die die 5G-Technologie in noch deutlich stärkerem Maße mit sich bringt, als dies beim 3G- bzw. 4G-Standard bereits der Fall (gewesen) ist.

Falls tatsächlich noch eine weitere Antwort eintreffen sollte, wird sie hier veröffentlicht. Es wird unverändert empfohlen, den entsprechenden Link: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/smart-city-charta-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
selbst zu prüfen (-> ‚rote Pille‘).]

07.02.20 18:03

Sehr geehrter Herr OB Partsch!

Vielen Dank für Ihre neuerliche Antwort.

Zu Ihren Spiegelstrichen:

Zum 1.: zum 1. Satz: d’accord; zum 2.: Der Vortrag gehört in die Gruppe der die ‚Smart City Charta‘ (SCC) kommentierenden und interpretierenden Texte, die in die gleichnamige VÖ eines – sowie unter Federführung eben dieses – Bundesministeriums Einzug gefunden haben. Insofern trifft Ihre Aussage nur sehr bedingt zu.

Zum 2.: Sprechen Sie von „dessen Meinung/Einschätzung“, dann räumen Sie damit ein, dass die Einschätzung in Ihrer 1. Mail, nämlich dass Mokka „… sechs denkbare, negative Folgewirkungen einer ungesteuerten Digitalisierung und eines ungebremsten (digitalen) Turbokapitalismus skizziert, wenn (!) nicht interveniert wird“, unzutreffend ist.

Zum 3.: Ein „breites Meinungsbild“ gilt allgemein als erstrebenswert, schon wahr; kommen darin jedoch an endtotalitäre Gesellschaftsformen erinnernde und diese positiv darstellende Positionen vor [z.B.: „Künftig können Sensoren uns bessere Daten als Märkte liefern.“], stellt sich die Frage, was dies bezwecken soll – vor allem dann, wenn sich diese Position im Rahmen der hochoffiziellen Veröffentlichung SCC wiederfindet und dort zudem, und das ist wesentlich, unwidersprochen bleibt.

Ich glaube vielmehr, Herr Mocca hat eine Zukunft beschrieben, die durch Smart Cities – im Verbund mit 5G, unzähligen Sendemasten, Mini-Antennen und über 50.000 weiteren Satelliten im All – nicht nur tatsächlich möglich werden könnte (was er selbst insinuiert), sondern aus Sicht bestimmter, machtvoller Interessen offenbar sehr erstrebenswert ist. Dummerweise hat er sich dazu nicht kritisch, sondern zustimmend geäußert – ich wies das semantisch nach. Den einzelnen Argumenten haben Sie auch nicht widersprochen.

Zum 4.: Richtig, „wo auch immer und wann auch immer“ kann sich die SCC selbstredend nicht zu irgendwelchen „Aussagen Dritter“ äußern – vielleicht aber zumindest in ihrer eigenen Publikation …?

Zum 5.: 1. widersprechen Sie hier Ihrem 2. Spiegelstrich; 2. hatte ich dezidiert nachgewiesen, dass sich der Autor bzgl. mind. zweier Thesen sehr wohl uneingeschränkt positiv äußert, und zwar im begleitenden Fließtext. Ferner lässt u.a. die von mir analysierte, hoch geschlossene Form der Thesen keinen Spielraum hins. der Bewertung der übrigen Thesen durch den Autor mehr zu. Es grenzt – und hier drehen wir uns in der Tat im Kreis – an extreme Gutgläubigkeit, politischen Unwillen oder aber bewusste Augenwischerei, in Form und Inhalt dieser Thesen noch so etwas wie wissenschaftliche Neutralität ausmachen zu wollen, gerade unter Berücksichtigung der noch folgenden Absätze.

Sicher, man kann die Passage marginalisieren, oder sie von dem ‚eigentlichen SCC‘-Konzept zu separieren versuchen. In Anbetracht der Tatsachen aber, dass hier eine Technologie über den Globus und in den Orbit ausgebreitet werden soll, die selbst bei der WHO im Verdacht steht, mind. „möglicherweise krebserregend“ zu sein [im April 19 wurde von der IARC gar eine Höherstufung angeregt] – um nur ein bedenkliches ‚Detail‘ von etwa 30 zu nennen -, und dass selbst Ihre Partei nicht dagegen aufsteht und keine der 5G-Einführung vorausgehende Unbedenklichkeitsprüfung oder wenigstens Risikofolgenabschätzung fordert, wie dies bei gesundem Menschenverstand zwingend erforderlich wäre — nun, da kommt man, wenn man denn die gesamte Entwicklung im Umfeld des 5G-Roll Outs betrachtet, nicht wirklich umhin, hierin eine gigantische, konzertierte, Partikularinteressen eindeutig den Vorrang vor dem Gemeinwohl bzw. der Volksgesundheit gebende Aktion zu vermuten, auch ganz unabhängig von demokratie-theoretischen Erwägungen, die ja den Ausgangspunkt unseres Diskurses bildeten. Aber natürlich verstärkt sich dieser Verdacht noch, wenn man auf solch eine unwidersprochene „Meinung/Einschätzung“ in der SCC stößt, von z.B. erhöhten Krebsraten in der Nähe von (sogar lediglich 3G- und 4G-) Mobilfunk-Sendemasten oder einer evidenten, durch Studien belegten Zunahme von Gehirntumoren an jeweils jener Kopfseite der Patient/inn/en, an der diese ihre Mobiltelefonie betrieben haben, jedoch fast nichts erfährt – jedenfalls nicht in den Qualitätsmedien.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, rechne indes mit keiner Antwort mehr – wie Sie ja auch schon andeuteten. Da Sie es sich dann offenbar doch lieber bequem machen (à la: ‚Die ICNIRP erkennt nun mal nur eine thermische Wirkung von nicht-ionisierender Strahlung an, dann muss das so stimmen, und Ende der Diskussion!‘) und in Eintracht mit Ihren politischen Partnern, Wirtschaftsführern und höheren Ministerialbeamten die 5G-Digitalisierung im Großen und Ganzen völlig unkritisch ermöglichen (s. auch eilige Novellierung der HBO) – und zwar fast über alle etablierten Parteien hinweg, irgendwie auffällig -, werden Sie sich eines Tages vielleicht an Diskurse wie diesen erinnern – und zwar mit unguten Gefühlen.

An signifikanten Beispielen für Erfindungen/Modernisierungen/Einführungen, die aufgrund fatalster Nebenwirkungen – auch nach Jahrzehnten noch – zurückgezogen werden mussten, mangelt es wahrlich nicht. Nur diesmal könnte der Schaden – und hier muss bereits der Konjunktiv ausreichen – um ein Vielfaches höher ausfallen, wenn nicht noch rechtzeitig nachgedacht und wirklich unabhängig geprüft wird — bis hin zu einer Massen-Unfruchtbarkeit.

Eigentlich hätten Sie darauf schon noch mal reagieren sollen, Mocca hin oder her …

Mit freundlichen Grüßen –

Jan Veil

Pressemitteilung vom 31.01.20 zum globalen Aktionstag gegen 5G (25.01.2020)

Am Samstag, dem 25.01.20, zum globalen Aktionstag gegen 5G, fanden in vielen Städten Demonstrationen mit tausenden Elektrohypersensiblen und Mobilfunkkritikern statt. Es gab Info-Stände in vielen Gemeinden, um die Bevölkerung über die Gefahren von 5G aufzuklären.

Auch die Bürgerinitiative Stopp 5G Frankfurt und die Taunus-Initiative-Stoppt 5G waren in Frankfurt an der Hauptwache aktiv und gut besucht.

Hier konnten sich die Bürger anhand von Infostellwänden, Informationsmaterial und Vorträgen ausführlich informieren, z.B. über die Strahlungsbelastung, die mit 5G auf uns zukommt, die Auswirkung auf unsere Gesundheit und die Umwelt. Mobilfunk-strahlung wird von der WHO bereits seit 2011 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Im April 19 verlangte ein wichtiges Gremium innerhalb der WHO sogar deren Hochstufung in „wahrscheinlich krebserregend“.

Die Strahlungsbelastung durch 5G wird mit ca. 800.000 neuen Sendemasten, zusätzlichen Kleinzellen alle 100 – 150 Meter und mind. 50.000 neuen Satelliten im All enorm ansteigen – ÜBERALL und für JEDEN, ob Nutzer oder nicht.

In Gesprächen mit besorgten Bürgern wurde klar: Es gibt viele Menschen, die das Thema so kritisch sehen wie wir. Wir müssen sie nur erreichen. Die allgemeine Zustimmung und das Interesse der Bürger brachte ein Passant auf den Punkt: „Ihr solltet alle vierzehn Tage hier an der Hauptwache sein.“

Die an diesem Tag stattgefundene Vernetzung mit Umweltmedizinern und anderen Aktiven aus umliegenden hessischen Städten war wichtig, denn die hessische Landesregierung plant eine Änderung der hessischen Bauordnung. Sie will damit durch die Hintertür ermöglichen, dass das Genehmigungsverfahren zum Aufstellen deutlich höherer Antennenanlagen erheblich erleichtert wird. Ferner soll diese Erhöhung dann nicht mehr ab Boden-, sondern ab Dachlinie gelten!

Eins wird hier klar: Wir Bürger werden im Unwissen gelassen, deshalb ist es notwendig, dass die Presse anfängt, ausführlich und unabhängig zu berichten.

Unsere Gesundheit ist uns wichtig, Wir wollen keine Versuchskaninchen sein! Die Gesundheitsgefährdung durch Contergan, Asbest, Dioxin etc. stellte sich erst im Nachhinein als Skandal heraus. Daraus sollten wir lernen!

Wir fordern: Vor dem weiteren Ausbau bzw. der Inbetriebnahme des 5G-Netzes auf Erden und im Weltraum müssen Industrie und Staat in unabhängigen Studien dessen Unschädlichkeit beweisen.

 

Gegen die Änderung der HBO

Brief an die hessischen Landtagsabgeordneten

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete des Landes Hessen,

die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645))eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll:

„Im Hessischen Mobilfunkpakt hat sich die Landesregierung verpflichtet, am Ausbau des Mobilfunknetzes und im besonderen des 5G-Netzes mitzuwirken. Als ein Hemmnis bei der Umsetzung des neuen 5G-Standards wurde die Vielzahl von Genehmigungsverfahren benannt, die dadurch entstünden, dass die nunmehr benötigte Höhe der Antennenanlagen vielfach 15 m betrage und damit oberhalb der bisherigen Grenze der Baugenehmigungsfreiheit von 10 m liege. Zudem werden die Abstandsvorschriften als weitere Hürde genannt.“

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, dieser Gesetzesänderung zu widersprechen und ihre Inkraftsetzung zu verhindern.

Hessische Landesregierung verletzt §13 der Hessischen Bauordnung

Mit der Unterstützung der Einführung von 5G, wozu sich die hessische Landesregierung durch den hessischen Mobilfunkpakt 2018 mit den größten Mobilfunkbetreibern der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland verpflichtet hat, verletzt die hessische Landesregierung §13 der Hessischen Bauordnung. Dieser besagt:

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. „

Die Einführung von 5G wird massive Gesundheitsschädigungen zur Folge haben, denn die Menschen werden damit einer massiv erhöhten Einwirkung hochfrequenter Strah-lung (HF) ausgesetzt.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Microwellenstrahlung auf Mensch und Umwelt ist bewiesen: 1. durch die steigende Anzahl von Elektrosensiblen; 2. durch viele tausend von Fachleuten gegengeprüfte klinische Studien: Diese zeigen auf, dass bereits die elektromagnetischen Felder der 3. und 4. Generation erhebliche Schädigungen bei Menschen, Tieren und Pflanzen bewirken – in den Organsystemen sowie in der Zell- und DNA-Struktur, womit jene Techniken bereits heute zu einem nicht unerheblichen Anteil zur Entstehung der wichtigsten Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Diabetes beitragen. Sicher ist: Mit Einführung des 5G-Mobilfunknetzes, das 10- bis 100mal leistungsfähiger ist als 4G, wird dieser Anteil erheblich ansteigen bzw. die Zahl der Betroffenen deutlich zunehmen. (Quelle)

Hat die hessische Landesregierung bei Ihrem massiven Bestreben auch noch die letzten Funklöcher zu schließen, darüber nachgedacht, wohin dann die vielen Elektrosensiblen, die durch genau diese Politik immer mehr werden, fliehen sollen, wenn es keine Funklöcher mehr gibt ?

Dem globalen Beschluß zur Einführung von 5G ging kein Unbedenklichkeitsnachweis voraus, wie das beispielsweise bei der Einführung von neuen Medikamenten heute dank den Lehren, die aus der Contergan – Affäre gezogen wurden, üblich ist.

Wollen wir den Contergan – Skandal heute im Fall von 5G wiederholen?

Die Verantwortungslosigkeit, einfach per Dekret von der Unschädlichkeit von 5G auszugehen, läßt sich auch nicht durch die skandalösen Grenzwerte für EMF-Strahlung legitimieren.

Die deutschen Grenzwerte sind ein Freibrief für die Industrie und im internationalen Bereich glänzt Deutschland durch besondere Menschenfeindlichkeit. Die Grenzwerte der Länder Schweiz, Italien, Paris City, Polen, Russland und Regionen in Belgien sind 100 bis 10.000 mal niedriger als die deutschen und die der USA. Sie beziehen im Unterschied zu den deutschen auch nicht- thermische, biologische Effekte ein. (Quelle)

Mit der Leugnung der biologische Wirkung der elektromagnetischen Strahlung in ihren Grenzwerten steht Deutschland ganz im Einklang mit den globalen Initiatoren von 5G. Für wie naiv werden wir gehalten, daß wir an die Unwissenheit der Machtelite über die biologischen Schäden glauben sollen, wenn diese aus der Militärforschung mit Mikrowellenwaffen solche Schädigungen ganz genau kennen. Die Tatsache, daß Mikrowellenwaffen mit ähnlichen Frequenzen wie 5G arbeiten, nährt den Verdacht, daß die biologischen Wirkungen vielmehr deshalb ausgeklammert werden, weil die Verantwortlichen die Schäden genau kennen.

Wir fordern von der hessischen Landesregierung für Hessen EMF Grenzwerte einzuführen, die die Erkenntnisse der neuen medizinischen Studien über die gesundheitlichen Schäden von elektromagnetischer Strahlung berücksichtigen.

Der globale flächendeckende Einsatz von 5G stellt ein Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar, was durch internationales Recht (Nürnberger Kodex) als Verbrechen definiert ist.

Diese nach internationalem Recht illegale Praxis wird durch die hessische Landesregierung mit dem Mobilfunkpakt und den jetzt beantragten Gesetzesänderungen unterstützt.

Bei der Einführung von Typengenehmigungen gemäß dem vorgeschlagenen §77a HBO, die bei der Landtags- Debatte verschleiernd als Erleichterung von „seriellem Bauen“ „Plattenbauten“ „Gebäude nach dem Baukastensystem“ diskutiert werden, geht es in Wirklichkeit um einen erdrutschartigen Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften, dem Verzicht auf öffentliche Bekanntmachungen und dem Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten.

Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten

Die Typengenehmigungen werden von einer zentralen Stelle ( in Hessen in Gießen ) erteilt:

„Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen …

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen…

(3) Typengenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen…

(4) Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen.Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind vonder Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen „(Drucksache 20/1645).

Das örtliche Baugenehmigungverfahren ist damit reine Formsache, weil mit der Typengenehmigung zentral alle relevanten Fragen schon vorentschieden sind und nicht mehr geprüft werden können.

Ist irgendwo in Deutschland eine Typengenemigung für 5G – Antennen erteilt, haben die Unternehmen die Baugenehmigung für alle Antennen in der Tasche. Die örtliche Genehmigungsbehörde gibt nur noch formal den Stempel. Das ist eine unerhörte Entmachtung der regionalen Bauaufsichtsbehörden. Die Interessen der Mobilfunkunternehmen kommen so unbeschränkt zum Zuge, auch wenn die Bevölkerung dadurch geschädigt wird.

Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften

Die Bauaufsichtsbehörde soll nach der geltenden HBO, die Errichtung von 5G – Antennen öffentlich bekannt machen und Beteiligte anhören, da 5G – Antennen

„aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“ §71 ,§72 HBO a.F.

Die Landesregierung hebelt mit dieser Gesetzesinitiative rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung aus.

Bei dem neuen § 77a werden Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften und öffentlichen Bekanntmachungen ausgeschlossen:

Dies geschieht dadurch, daß alle Paragraphen die eine Bürgerbeteiligung vorsehen für 77a nicht gelten.

„(5) Die §§ 67, 69 Abs. 2 und 5 Satz 1 und 2, § 70 Abs. 1 mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde, § 70 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 und 2 Satz 2 gelten entsprechend;“ Drucksache 20/1645

Die §71 und §72, die die Mitsprache der Kommunen und Nachbarschaften in der alten HBO regeln, gelten bei den Typengenehmigungen nicht. §70 gilt aber mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde.

In der alten HBO heißt es:

§71 Beteiligung der Nachbarschaft

1 Die Bauaufsichtsbehörde soll die Nachbarschaft benachrichtigen, bevor von Vorschriften, die ihrem Schutz dienen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden; das gilt auch, wenn die angewandte Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift selbst nachbarschützend ist.

2 Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann das Bauvorhaben auf Antrag der Bauherrschaft vor der Entscheidung über den Bauantrag öffentlich bekannt machen, wenn

1.mehr als 20 Personen zu beteiligen sind oder

2.bauliche Anlagen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“

Die Änderung der HBO gewährt noch eine weitere Erleichterung für Mobilfunkbetreiber:

5G Mini-Zell-Antennen ganz ohne Genehmigung

Die Ausnahmen von dem „Genehmigungserfordernis“, das bisher für Antennen von 10m Höhe galt, wird auf Antennen von 15m erweitert (wobei 15m nicht vom Erdboden aus gemessen werden, sondern von der Dachbegrenzung, sollte der Mast auf einem Dach stehen) und der Abstand der Antennen von der Gebäudewand von bisher 4 H auf 2H reduziert. Diese „Erleichterungen“ machen es möglich, daß die geplanten tausenden 5G – Mini-Zell-Antennen (ergänzend zu den großen Antennen) ganz ohne Genehmigung – nicht einmal einer formalen – direkt vor unseren Wohnungen und Schulen an Straßenlaternen und Ähnlichem errichtet werden können .

Wir fordern die Landtagsabgeordneten zu einer Kehrtwende auf.

Anstatt unkritisch den globalen Vorgaben nach flächendeckender Einführung von 5G zu folgen und dabei den bestehenden gesetzlichen Auftrag der Landesregierung zum Schutz des Bürgers , wie in §§13, 71 und 72 HBO definiert ist, für null und nichtig zu erklären, fordern wir sie auf:
erteilen sie der Gesetzesänderung eine Absage
setzen sie sich dafür ein,

daß vor dem Ausbau des 5G-Netzes Industrie und Staat die Unschädlichkeit dieser Technologie beweisen müssen.

Schließen Sie sich damit den Städten in Europa an, die die Installation von 5G aus diesem Grund bereits abgelehnt haben, darunter: Brüssel, Florenz, Rom, ferner die Kantone Genf, Jura und Waadt in der Schweiz sowie Bad Wiessee.

Weitere Infos:

www.kompetenzinitiative.net,www.ul-we.de, www.stopp5g.net, www.gegen5g.de, https://ehtrust.org/science/

https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2019.00223/full

FR verhöhnt Strahlengeschädigte

Zum Bericht der FR über den 5G-Bürger-Dialog in Darmstadt am 20.11.2019

Wenn man seinen Standpunkt nicht begründen kann, muß man auf Falschmeldungen zurückgreifen und Personen verunglimpfen.

Gegen die geballten Informationen über gesundheitliche Schädigungen durch Mobilfunkstrahlung, die medizinischen Studien, die das beweisen, die ersten Erfahrungsberichte mit 5G, die auf dem Bürgerdialog in Darmstadt vorgebracht wurden, flüchtete der FR-Redakteur zu Falschmeldungen und unerhörten Verleumdungen, um seinen ignoranten Standpunkt, der jede Schädigung leugnet und Elektrosensibilität zu einer reinen Einbildung erklärt, aufrecht zu erhalten.

Die Heilpraktikerin und Elektrosensible Maritta Roth-Dechert hatte dort über ihre Beschwerden berichtet, die auftraten, als sie sich dem neuen 5G Mast in Darmstadt näherte- über einen starken Druck auf den Kopf “ wie eine Betonplatte“. Das hatte sie bereits in einer Sendung in der Hessenschau getan.

Siehe Bericht: https://www.hessenschau.de/tv-sendung/5g-testfeld-in-darmstadt,video-102362~_story-5g-testgebiet-100.html

So sieht der FR -Bericht dazu aus:

„Auf dem Podium berichtete eine ältere Frau, die sich als elektrosensibel bezeichnete, sie bekomme starke Kopfschmerzen, wenn WLAN-Router eingeschaltet seien. Auf den Einwand, in dem Raum könne man sich in mehr als einem Dutzend Router einloggen, entgegnete die Frau, sie habe derzeit „viel Energie“. Sie lehne aber eine „Zwangs-WLAN-Bestrahlung“ ab.“

  1. Falschmeldung: Frau Dechert hätte demnach gar nicht über ihre Kopfschmerzen bei 5G gesprochen, sondern bei W-Lan.
  2. Falschmeldung: Die W-Lan Strahlung bei dem Bürgerdialog war von den Veranstaltern auf Wunsch der Bürgerinitiative gegen 5G an diesem Tag stark heruntergefahren worden. Kein einziger Router im Raum zeigte volle Leistung.

Diese Unwahrheiten dienen nur dazu, um die Position des Bundesamtes für Strahlenschutz zu untermauern, daß Elektrosensibilität eine Einbildung sei. Der FR-Bericht fährt fort:

Jens Kuhne, der beim Bundesamt für Strahlenschutz als wissenschaftlicher Referent auch für das Thema elektromagnetische Felder zuständig ist, wies darauf hin, dass in Doppelblindstudien, bei denen weder der Untersucher, noch der Proband gewusst hätten, wann eine elektromagnetische Strahlung vorhanden sei, bislang nicht nachgewiesen werden konnte, dass tatsächlich elektromagnetische Strahlung die Ursache für die Beschwerden der Menschen seien.“

https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/darmstadt-ort28564/funkloechern-weissen-flecken-beim-mobilfunk-darmstadt-13238819.html

Wir werden es nicht länger hinnehmen, daß unsere Medien die Schädigungen leugnen und die Opfer von Mobilfunkstrahlung verhöhnen.
Das Darmstädter Echo zeigt, daß eine Presseberichterstattung auch anders geht. https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/grosse-bedenken-bei-5g-in-darmstadt_20744491

Fotoimpressionen: BÜRGERDIALOG 5G-Technologie in der Centralstation Darmstadt vom 20.11.2019

Von 157 Anwesenden bei Beginn der Verantstaltung stand für 88 die Gesundheit im Mittelpunkt


„AUSBAU DES 5G MOBILFUNKS IN DARMSTADT / DER OB LÄDT EIN ZUM BÜRGERDIALOG

Vortrag und Diskussion
Die Initiative „Stopp-5G-Darmstadt“ hat in einem Gespräch mit dem
Oberbürgermeister die Zusage erhalten, dass es an diesem Bürgerabend
eine öfffentliche Diskussion zu 5G geben wird. Das gibt uns allen die
Chance den Netzausbau zu hinterfragen und in Dialog mit Entscheidern und
Gestaltern zu treten.
Darmstadt ist „Modellstadt“, hier soll nach dem Willen von Politik und Industrie möglichst schnell das neue 5G-Netz als Standard ausgebaut werden! „

Einladungstext von https://www.politnetz-darmstadt.de/node/27508

In der Mitte des Saals gab es einen runden Tisch, an dem die jeweiligen Experten von Bürgern befragt wurden.
Die Themenblöcke:
Technik und Ausbau
Anwendungen und Nutzen
Gesundheit und Exposition
Recht, Genehmigungen und Messungen
Wo es überall strahlt in Darmstadt
Legende der obigen Karte der Bundesnetzagentur 2019 – (Die Karte befand sich auf der Rückseite einer Infotafel)

Wer mal bei sich in der Umgebung schauen mag:
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

5G Sichtweisen aus der Jugendwerkstatt

Arbeitsergebnisse basierend auf einem Workshop vor der Veranstaltung

Grenzwerte für Hochfrequenzbelastugen (HF)
Dieser Zettel hing bei „Grenzwerte“
Evolution der Mobilfunktechnik
Die 5G-Technologie: Wirklich eine Revolution oder eher wie im Komik? Siehe BUND-Flyer unten…
BUND-Flyer: Digitale Medien in Schulen / Start in die nächste (De)generation?
Flyer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der neben zahlreichem Infomaterial ausgelegt wurde von der Initiative „Stopp-5G-Darmstadt

Frage: Wann folgt ein 5G-Bürgerdialog in Frankfurt?